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Belichtungszeit

Zeit, in der das Licht einer Szene für das Aufnahmeelement einer Kamera wirkt. Die normale Belichtungszeit elektronischer Kameras für Bilder im Zeilensprungverfahren beträgt 1/50 Sekunde. Davon abweichend können die Belichtungszeiten fast aller Kameras variiert werden. Je kürzer die Belichtungszeit ist, desto schärfer erscheinen die einzelnen Bilder. Die Natürlichkeit von Bewegungsabläufen nimmt jedoch ab. Dieser Effekt wird auch durch den zusätzlichen Einsatz von Slow Motion in der Bearbeitung nicht verbessert. Eine Verlängerung der Belichtungszeit bis zu mehreren Sekunden ermöglicht eine Aufzeichnung von sehr dunklen, aber bewegungslosen Motiven, für die sonst eine Verstärkung notwendig wäre, die in der Regel zu starkem Bildrauschen führt.

Grundsätzlich erfordert eine Halbierung der Belichtungszeit die doppelte Lichtmenge. Bei der Umschaltung elektronischer Kameras zur Aufzeichnung progressiver Bilder beträgt die Belichtungszeit standardmäßig 1/25 Sekunde. Um die dadurch entstehende Bewegungsunschärfe zu vermeiden, muss die Belichtungszeit auf 1/50 Sekunde reduziert und der dadurch entstehende Lichtverlust von einer Blendenstufe in Kauf genommen werden.

Mit einer fein abgestuften Regelung der Belichtungszeit, z.B. im Bereich zwischen 1/50 und 1/125 Sekunde, können u.a. die Bilder von solchen Monitoren oder elektronischen Anzeigen flimmerfrei aufgezeichnet werden, die eine andere Bildwechselfrequenz als 1/50 Sekunde, z.B. 1/60 Sekunde haben.

Filmkameras arbeiten wegen der Spiegel-Umlaufblende normalerweise ebenfalls mit einer Belichtungszeit von 1/50 Sekunde. Die Verkürzung wird dort über die Sektorenblende geregelt. Auch beim Einsatz von Zeitlupeneffekten verkürzt sich die Belichtungszeit.






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Geändert am 14.08.2008.