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KEF

Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Die von der KEF für jede Gebührenperiode errechnete Gebührenempfehlung dient zusammen mit den eigenen Vorstellungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den Bundesländern als Grundlage für die Gebührenermittlung. Vgl. GEZ.


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Geändert am 22.12.2012.